StudioBühne Dreieich

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Adam muß vor´s Vogteigericht

(1984)

 

ein heiteres Volksstück über das Sprendlinger Vogteigericht im Jahre 1498 in zwei Bildern von Hans Obermann

Regie: Hans Obermann und Bernd Schwebel

 

Das Sprendlinger Vogteigericht - ein historischer Abriß

 

Vom ausgehenden Mittelalter an gehörte Sprendlingen zum Herrschaftsbereich der Grafen von Isenburg. Diese hatten das Dorf als Rechtsnachfolger der Herren von Falkenstein übernommen, welche es wiederum von den Herren von Hagen-Münzenberg ererbt hatten.

Als Landesherren übten die Grafen zu Isenburg die höchste Gerichtsbarkeit - das Blut- und Halsgericht - aus. Jedoch gab es in Sprendlingen noch das "Vogteigericht", das den Isenburger Grafen nicht unterstand.

Schon im Jahre 1291 traten die Grafen von Katzenelnbogen als Lehnsherren des Sprendlinger Vogteigerichts auf. Ihnen war dieses Lehen von dem Kurstaat Mainz übertragen worden, dem in unserem Gebiet die Aufsicht über die Heerstraße zuteil geworden war. Nach dem Erlöschen des Hauses Katzen­elnbogen ist die Vogtei auf den Landgrafen von Hessen übergegangen. Dieser hat das Vogteigericht dem Mainzer Richter Hans von Sörgenloch, genannt Gensfleisch, zum Lehen gegeben.

Das Vogteigericht war für die niedere Gerichtsbarkeit innerhalb der Gemarkung Sprendlingen und längs der Königs­- und Heerstraße zwischen Baierseich und der Frankfurter Steinkaut zuständig. Vor dem Vogteigericht wurden Schlägereien, sonntägliche Ruhestörung, Streitigkeiten und Scheltereien verhandelt. Die höchste Buße betrug damals 30 Schilling und einen Eimer Wein.

Hans von Sörgenloch, genannt Gensfleisch, war ein Ver­wandter des Erfinders des Druckes mit beweglichen Lettern, Johannes Gutenberg. Sörgenloch wurde dadurch historisch interessant, daß er für das Sprendlinger Vogteigericht im Jahre 1478 das erste schriftliche "Weistum" - Regeln und Aufgaben sowie Strafmaß der Gerichtsbarkeit - festgelegt hatte. Im Dorf setzte er einen Gerichtsschultheiß und sieben Schöffen ein.

Auf diese historischen Fakten stützt sich das Volksstück von Hans Obermann.

 

Adam muß vors Vogteigericht

Szenenfoto "Adam muß vors Vogteigericht"

 

Mitwirkende:

 

Hans von Sörgenloch, Gerichtsvogt  

Alfred Dietrich

Henn Wilhelmy, Gerichts-Schultheiß  

Rudolf Vetter

Hein Locher, Schöffe  

Rüdiger Luchmann

Bastian Drudel, Schöffe  

Richard Wüst

Peter Neubecker, Schöffe  

Karl Fröhlich

Johann, 4. Schöffe  

Arno Baumbusch

Kuntz, 5. Schöffe  

Fritz Spitz

David, 6. Schöffe  

Rolf Nieß

Kilian, 7. Schöffe  

Fred Neubecker

Jakob Volz, Wirt  

Bernd Schwebel

Kathrin Volzin, seine Frau  

Uta Fröhlich

Hannchen, deren Tochter  

Susanne Senke

Marthe, Magd  

Hannelore Maneth

Georg Schäfer, Bauer  

Gerhard Bendrien

Schlappe-Gret, Dorfweib  

Monika Dröll

Kehlerin, Bettelweib  

Rose-Mary Ludikowski

Lene, Hannchens Freundin  

Ulrike Schäfer

Adam Guggenheimer, Schneidergeselle  

Michael Schatkowski

Hubert, Gerichtsbüttel  

Dieter Polczyk

Agathe, Sprendlinger Mädchen  

Stefanie Gräbner

Barbara, Sprendlinger Mädchen  

Inge Schwinkendorf

Gundel, Sprendlinger Mädchen  

Gabriele May

Klausener, Gerichtsschreiber  

Thomas Steinkopff

Regie  

Hans Obermann

Bernd Schwebel

Bühnenbild  

Philipp Deiseroth

Bühnenbau und Technik  

Bernd Schwebel

Thomas Steinkopff

Dirk Abraham

Licht  

Wolfgang Pfaff

Kostüme  

Christiane Knodt

Maske  

Rose-Mary Ludikowski

Gisela Wolf

Michael Schatkowski

Erwin Pütz

Ursula Pütz

Requisiten  

Ulrike Schäfer

Soufflierarbeit  

Christa Müller

Organisation  

Monika Dröll

 

 

 

Adam muss vors Vogteigericht

Szenenfoto "Adam muß vors Vogteigericht"

Der Original-Handzettel:

Adam muß vor´s Vogteigericht

 

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